BGM-Mitarbeiterbefragung
Work-Health-Monitor
Mit der SALAQUEST® – Mitarbeiterbefragung wird es möglich, die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit darzustellen und zielgerichtet Maßnahmen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Rahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention abzuleiten. Der Work-Health-Monitor gibt Ihrem Unternehmen neben allen Inhalten einer klassischen Mitarbeiterbefragung Aufschluss darüber, wie die Gesundheitsrisikoprofile, das Gesundheitsbewusstsein und die Bereitschaft zur Verhaltensänderung der Mitarbeiter/innen aussehen und welche Maßnahmen der Gesundheitsförderung erfolgsversprechend aufgesetzt werden können. Neben einer detaillierten Auswertung für das Unternehmen erhalten die Mitarbeiter/innen einen individuellen Gesundheitsbericht zur Unterstützung und Stärkung des eigenen Gesundheitsverhaltens. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer der Befragung Zugang zu dem SKOLAWORK Gesundheitsportal www.gesundesarbeiten. com, um im Nachgang der Befragung bei Bedarf vertiefende Informationen zu erhalten.
SALAQUEST Mitarbeiterbefragung
- Systematische Bedarfsanalyse zur Ermittlung des Handlungsbedarfs für Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Ermittlung des Gesundheitsprofils, des Gesundheitsbewusstseins und der Bereitschaft zur Verhaltensänderung der Gesamtbelegschaft
- Aufbau einer Kennzahlensystematik zur Evaluation des BGM Prozesses
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die eigenen Gesundheit
- Mitarbeiterbefragung zur Darstellung der Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit mit integrierter Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Anonymisierte Unternehmensauswertung mit Präsentation vor Ort
- Individuelles Gesundheitsreporting für die Mitarbeiter/innen
- Handlungsempfehlungen im Rahmen des BGM
- Angebot zur Nutzung eines Gesundheitsportals
Mitarbeiterbefragung als Online- und/oder Papiervariante
Alle Mitarbeiter/innen
Ab 50 bis > 10.000
Im Rahmen der Work-Health-Monitor Befragung werden keine Namen erfasst. Alle Prozesse sind entsprechend der Datenschutzgrundverordnung und gemäß Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO beschrieben.